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Bildungspaket




Ihr Kind benötigt Nachhilfe? Wie soll diese bezahlt werden?

Vielleicht haben Sie Anspruch auf das Bildungspaket? Das Bildungspaket fördert Familien mit geringem Einkommen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach §2 AsylblG beziehen.
Voraussetzung ist eine schriftliche Bestätigung der Schule, dass Nachhilfe für Ihr Kind erforderlich ist. Diese wird im Allgemeinen ab einer Note 4 oder schlechter erteilt.

Für Fragen und Hilfe bei der Beantragung sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich. Sprechen Sie uns an.






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